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   BGH, 06.10.2011 - IX ZR 21/09   

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https://dejure.org/2011,3065
BGH, 06.10.2011 - IX ZR 21/09 (https://dejure.org/2011,3065)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - IX ZR 21/09 (https://dejure.org/2011,3065)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - IX ZR 21/09 (https://dejure.org/2011,3065)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 280 Abs 1 BGB
    Anwaltshaftung: Unverzügliche Unterrichtung des Mandanten über nach Mandatsniederlegung an ihn zugestelltes Urteil

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachvertragliche Pflichten eines Rechtsanwalts bei Mandatsniederlegung

  • rewis.io

    Anwaltshaftung: Unverzügliche Unterrichtung des Mandanten über nach Mandatsniederlegung an ihn zugestelltes Urteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Anwaltshaftung: Unverzügliche Unterrichtung des Mandanten über nach Mandatsniederlegung an ihn zugestelltes Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Nachvertragliche Pflichten eines Rechtsanwalts bei Mandatsniederlegung

  • datenbank.nwb.de

    Anwaltshaftung: Unverzügliche Unterrichtung des Mandanten über nach Mandatsniederlegung an ihn zugestelltes Urteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 28 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichten bei Zustellungen nach Mandatsniederlegung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Pflichten bei Zustellungen nach Mandatsniederlegung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 28 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichten bei Zustellungen nach Mandatsniederlegung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01

    Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 21/09
    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, dass dieser sich des Zweitanwalts bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813 mwN), also, wenn der zweite Anwalt beauftragt ist, die Folgen des vom ersten Anwalts begangenen Fehlers zu beseitigen (BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 8/04, WM 2006, 592, 595 mwN).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 21/09
    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, dass dieser sich des Zweitanwalts bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813 mwN), also, wenn der zweite Anwalt beauftragt ist, die Folgen des vom ersten Anwalts begangenen Fehlers zu beseitigen (BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 8/04, WM 2006, 592, 595 mwN).
  • BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78

    Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 21/09
    Solange der Kläger keine Zustellungsnachricht von dem Beklagten erhalten hatte, brauchte er daher nicht damit zu rechnen, dass der Beklagte die Zustellung entgegengenommen und die Einspruchsfrist in Gang gesetzt hatte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78, VersR 1980, 383, 384; vom 2. März 1988 - IVa ZR 218/87, VersR 1988, 835, 836).
  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 218/87

    Pflichten des Verkehrsanwalts hinsichtlich der verkündeten Entscheidung -

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 21/09
    Solange der Kläger keine Zustellungsnachricht von dem Beklagten erhalten hatte, brauchte er daher nicht damit zu rechnen, dass der Beklagte die Zustellung entgegengenommen und die Einspruchsfrist in Gang gesetzt hatte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78, VersR 1980, 383, 384; vom 2. März 1988 - IVa ZR 218/87, VersR 1988, 835, 836).
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